Auch Berliner können quarantänefrei einkaufen

Besonders beliebt bei deutschen Einkaufstouristen sind die sogenannten “Polenmärkte”.

Erleichterung auf beiden Seiten der Grenze: die polnischen Händler werden auch wieder Berliner Kunden haben, da der Senat in seiner 11. Verordnung den kleinen Grenzverkehr auch für Bewohner der Hauptstadt geöffnet hat. Für Brandenburger galt schon seit dem 23. Oktober: wer sich nicht länger als 24 Stunden in Polen (das zum Risikogebiet erklärt wurde) aufhält, muss sich nicht in Quarantäne begeben. Dasselbe hat nun auch die Berliner Landesregierung beschlossen.

Der RBB meldet: “Ja, laut der am Dienstag überarbeiteten Berliner Verordnung besteht für Einreisende aus Risikogebieten keine Quarantänepflicht, wenn der Aufenthalt nicht 24 Stunden übersteigen sollte.”

In der Verordnung steht:

§ 9 Ausnahmen von der häuslichen Quarantäne

(1) …

  1. Personen, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs mit Nachbarstaaten weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet nach § 8 Absatz 4 aufgehalten haben oder nur für bis zu 24 Stunden in das Bundesgebiet einreisen…

Der Wortlaut der Verordnung ist hier nachzulesen:
https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/