Seit heute, den 28. April 2021, gilt eine neue Quarantäneverordnung im Land Brandenburg. Insbesondere für den sogenannten “Kleinen Grenzverkehr” ergibt sich damit eine neue Situation. Kurz zusammengefasst:
- Brandenburger, die vollständig (mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff) geimpft sind, müssen nach ihrer Rückkehr aus Polen nicht mehr in Quarantäne.
- Die letzte Impfung muss mindestens 14 Tage her sein.
- Ein negativer Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, ist nach wie vor Bedingung für den Grenzübertritt.
- Alle anderen Festlegungen der bisherigen Quarantäneverordnung bleiben in Kraft.
Die Neuregelung gilt zunächst bis einschließlich 22. Mai 2021.
Den vollständigen Wortlaut der Pressemitteilung der Landesregierung finden Sie hier:
Neue Quarantäneverordnung mit Erleichterungen für vollständig geimpfte Personen