UPDATE: Kleiner Grenzverkehr in Corona-Zeiten

Seit heute, den 28. April 2021, gilt eine neue Quarantäneverordnung im Land Brandenburg. Insbesondere für den sogenannten “Kleinen Grenzverkehr” ergibt sich damit eine neue Situation. Kurz zusammengefasst:

  • Brandenburger, die vollständig (mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff) geimpft sind, müssen nach ihrer Rückkehr aus Polen nicht mehr in Quarantäne.
  • Die letzte Impfung muss mindestens 14 Tage her sein.
  • Ein negativer Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, ist nach wie vor Bedingung für den Grenzübertritt.
  • Alle anderen Festlegungen der bisherigen Quarantäneverordnung bleiben in Kraft.

Die Neuregelung gilt zunächst bis  einschließlich 22. Mai 2021.

Den vollständigen Wortlaut der Pressemitteilung der Landesregierung finden Sie hier:
Neue Quarantäneverordnung mit Erleichterungen für vollständig geimpfte Personen