Neue Verkehrsregeln in Polen

Das kann teuer werden: Auf Fußgängerüberwegen ist die Benutzung eines Handys verboten.

Mit dem heutigen Tag treten neue Verkehrsregeln in Polen in Kraft. Dazu gehört u.a. die “Vorfahrt” von Fußgängern an Zebrastreifen-Übergängen. Bisher hatten hier generell Autos Vorrang, es sei denn die Fußgänger befanden sich schon der Straße, wenn das Auto ankam. Klingt schräg, war aber bislang geltendes Recht. Allerdings hat sich schon seit Jahren – insbesondere in Grenznähe – die Gewohnheit durchgesetzt, dass die Kraftfahrer anhalten. Nun steht es endlich auch so in der Verordnung.

Die Änderungen im Überblick:

  • Fußgänger haben an einem Fußgängerüberweg – mit Ausnahme von Straßenbahnen – Vorfahrt vor einem Fahrzeug. Fußgänger haben nur dann Vorrang vor der Straßenbahn, wenn sie sich bereits am Fußgängerüberweg befinden. Fahrzeugführer haben bei der Annäherung des Übergangs die Geschwindigkeit zu reduzieren und wenn Fußgänger die Straße überqueren wollen, diese passieren zu lassen. Allerdings entbindet diese Regelung die Fußgänger nicht von der Pflicht, besondere Vorsicht beim Betreten der Fahrbahn walten zu lassen.
  • Eine wichtige Änderung betrifft die Benutzung von Mobiltelefonen oder anderen elektronischen Geräten. Diese sind während der Überquerung der Straße nicht zu nutzen, so dass keinen Ablenkung von der Verkehrssituation erfolgt.
  • Die Höchstgeschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften beträgt ab sofort rund um die Uhr 50 km/h. (Bisher galt zwischen 23 und 5 Uhr 60 km/h.)
  • Auf Autobahnen und Schnellstraßen gibt es nun einen vorgeschriebenen Mindestabstand. Dieser beträgt die Hälfte der Geschwindigkeit in Meter. Also bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h sind das mindestens 50 Meter. (Die gilt natürlich nicht beim Überholvorgang).