Polen zu Risikogebiet erklärt

Ab Samstag, den 24. Oktober gilt Polen als Corona-Risikogebiet. Das bedeutet, Rückkehrer müssen für 14 Tage in Quarantäne. Es sei denn, sie können einen negativen Corona-Test vorweisen.

Es gibt allerdings Ausnahmen: Diese gelten für Berufspendler sowie für Schüler und Studenten.

Für den sogenannten “kleinen Grenzverkehr” gilt: Der Aufenthalt in Polen, der nicht länger als 24 Stunden dauert, zieht keine Quarantäne nach sich.

Die Regelungen gelten zunächst bis zum 8.11.2020, könnten aber verlängert werden, wenn die Situation es erfordert.