Testpflicht bei Einreise nach Deutschland – Was ändert sich an der polnischen Grenze

Am 1. August 2021 tritt eine neue Verordnung der Bundesregierung in Kraft, nach der alle Reiserückkehrer einen negativen Test benötigen. Das gilt für alle Länder.
Eine ausführliche Erklärung der aktuellen Regel findet sich bei RBB24 HIER.

Dort heißt es auch:
Für welche Personengruppen gibt es Ausnahmen?
Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Grenzpendler und Grenzgänger sowie Tagespendler. Diese müssen nur bei Einreisen aus einem Hochrisikogebiet, Virusvariantengebiet oder auf dem Luftweg über einen Nachweis verfügen. Personen, die keinen Impfnachweis oder Genesenennachweis haben, benötigen einen Testnachweis lediglich zweimal pro Woche.

Im kleinen Grenzverkehr nach Polen dürfte sich also nichts ändern. Für die Tagespendler gelten weiterhin die selben Regeln wie bisher. Ein Test ist also nur bei der Einreise nach Polen (erst einmal bis Ende August) vorgeschrieben. Für Doppelt Geimpfte und Genesene entfällt auch das.