Verkehrsordnung in Polen

Die Verkehrsregeln in Polen unterscheiden sich kaum von denen in Deutschland. Es gilt Rechtsverkehr und auch die Vorfahrtsregeln sind identisch. Abweichungen gibt es u.a. bei der Geschwindigkeit. Im Folgenden einige Unterschiede zur deutschen StVO.

Höchstgeschwindigkeiten

  • Geschlossene Ortschaft – bis zu 50 km/h 
    (von 23 bis 5 Uhr bis zu 60 km/h)
  • außerhalb geschlossener Ortschaften – bis zu 90 km/h
  • Wohnsiedlungen/Fußgängerzonen – bis zu 20 km/h
  • Schnellstraßen einspurig – bis zu 100 km/h
  • Schnellstraßen zweispurig – bis zu 120 km/h
  • Autobahn – bis 140 km/h

Kleinere Ortschaften haben grüne Ortsschilder am Beginn und Ende. Bei größeren Orten stehen am Anfang und Ende schwarz-weiße Schilder mit einer Stadtsilhouette. Hier gilt die Geschwindigkeit für geschlossene Ortschaften. Mit Radarkontrollen muss generell gerechnet werden.

Beleuchtung

Ganzjährig gilt die Pflicht des Fahrens mit Abblendlicht, bzw. Tagfahrlicht zu jeder Tageszeit.

Sicherheit

Grundsätzlich müssen alle Autoinsassen (vorn oder hinten) angeschnallt sein. Für Kinder bis zu 12 Jahren und bis zu eine Körpergröße von 150 cm sind zugelassene Kindersitze vorgeschrieben.

Telefonieren

Das Telefonieren während der Fahrt ist nur mit Freisprecheinrichtung gestattet.

Alkohol

Der für Kfz-Fahrer zulässige Alkoholgehalt im Blut beträgt 0,2 Promille. Mehr als 0,5 mg/l werden bereits als Straftat gewertet, die mit bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug bestraft werden kann.

Parken

In den Innenstädten ist das Parken oft gebührenpflichtig. Parken ohne Parkschein oder an nicht erlaubten Stellen wird mit Geldbußen geahndet. 

Unfälle

Bei Unfällen muss grundsätzlich die Polizei benachrichtigt werden. (Rufnummer landesweit: 997) Es wird empfohlen, sich für die spätere Schadensregulierung ein Exemplar des Polizeiprotokolls aushändigen zu lassen.

Vollmacht für das Führen eines auf einen anderen Halter zugelassenen PKW

Sitzt der Halter eines Kfz nicht selbst hinter dem Steuer oder fährt darin als Passagier mit, benötigt der Fahrer eine Vollmacht, in der der Halter dem Fahrer die Erlaubnis erteilt, das Fahrzeug zu nutzen und damit durch Polen zu reisen.
Hier können Sie eine solche Vollmacht herunterladen: VOLLMACHT

Interessanter Beitrag der Märkischen Oderzeitung zum Thema