Zoll-Bestimmungen

Überblick über ausgewählte einfuhrberechtigte Waren und die Freimengen

Tabakwaren

Bei der Einfuhr von Zigaretten in größeren Mengen nach Deutschland muss nachgewiesen werden, dass diese ausschließlich für den Eigenbedarf  und ohne gewerblichen Hintergrund mitgeführt werden.

Die Steuerfreimengen beziehen sich auf auf Zigaretten mit polnischer Steuerbanderole (oder solcher andere Mitgliedsstaaten der Europäischen Union).

 Steuerbefreit für die Einfuhr nach Deutschland aus Polen sind folgende Mengen an Tabakwaren:

  • 800 Zigaretten
  • 400 Zigarillos
  • 200 Zigarren
  • 1 kg Tabak

Alkohol

Abgabenfrei eingeführt werden dürfen:

  • 10 Liter Spirituosen
  • 20 Liter „Zwischenerzeugnisse“ (hierzu zählen unter anderem Sherry und Portwein)
  • 90 Liter Wein (hiervon dürfen maximal 60 Liter auf Sekt, Champagner und Ähnliches entfallen)
  • 110 Liter Bier

Weitere Beschränkungen

Zu weiteren beschränkt einfuhrfreien Erzeugnissen zählen unter anderem Kaffee und Kraftstoffe. 

  • 10 kg Röstkaffee beziehungsweise löslicher Kaffee sind frei.
  • Der Inhalt des Kafz-Tanks und ein Benzin-Kanister mit maximal 20 Litern sind frei.

Waffen

Waffen, auch Schreckschuss- oder Gaspistolen sowie Tränengasspray und andere nach deutschem Recht als Waffen bezeichnete Gegenstände dürfen nicht aus Polen nach Deutschland mitgenommen werden.

Ebenso dürfen keine Gegenstände ausgeführt werden, die in Deutschland nicht zulässig oder verboten sind. (Zum Beispiel Feuerwerkskörper ohne TÜV-Siegel.)